GEMA vs. YouTube: GEMA legt Berufung ein!


München - Der Streit GEMA vs. YouTube geht in die nächste Runde: Nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 20. April , den beide Seiten als Sieg verkauft hatten, waren GEMA und YouTube an den Verhandlungstisch zurückgekehrt. Da allerdings nach wie vor keine Aussicht auf Einigung bestehe, reichte die GEMA beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung in Sachen YouTube ein.

YouTube sei derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. Genau dies fordere aber die GEMA, heißt es in einem Statement der Verwertungsgesellschaft. Sie selbst sei schließlich auch zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet. "Das Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. Im Sinne der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele", so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

GEMA-Syndikus Alexander Wolf hatte bereits im Streitgespräch GEMA vs. BITKOM betont, dass YouTube stets Non-Disclosure-Verträge abschließe und auch keine Zahlen offenlege, was für Tarifverhandlungen allerdings notwendig sei. "Wir brauchen Transparenz. Das Verhältnis von Streams und Werbeeinnahmen muss passen. Wenn kein Geld für Urheber rausspringt, hat die GEMA kein Interesse", so Wolf im Streitgespräch.

GEMA vs. YouTube: Hintergrund

Das Hamburger Landgericht hatte im Fall GEMA vs. YouTube entschieden, dass YouTube eine Hosting-Plattform sei, die man nicht für das Verhalten seiner Nutzer verantwortlich machen könne. Die GEMA hatte im Vorfeld gefordert, das Gericht möge YouTube als Lizenzschuldner behandeln. Nach Auffassung der GEMA eignet sich YouTube die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte an, verknu¨pft sie mit Werbung und ist daher fu¨r diese verantwortlich. Genau das hat das Gericht jedoch verneint.

In Zukunft müsse YouTube mit einem Wortfilter jedoch strenger Kontrollieren, ob seine Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Das Gericht entschied zudem, dass YouTube sieben von zwölf Stücken, die von der GEMA angemahnt wurden, entfernen müsse.

Quelle: Musikmarkt.de

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